Am 29.12.2014 ist eine neue EUROPAWEITE REGELUNG hinsichtlich eines Grenzübertritts mit Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Kraft getreten. Jeder Hund und jede Katze, der/die ohne europäischen Heimtierausweis oder Mikrochip nach Luxemburg eingeführt wird, gilt bei einem Grenzübertritt als illegaler Import – das Tier ist dann einem speziellen Verfahren zu unterziehen (siehe Konformitätsbescheinigung).
Bedingungen für sämtliche nicht kommerzielle Reisezwecke von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU:
- Registrierung durch einen elektronischen Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung (vor der Tollwutimpfung)
- Gültige Tollwutimpfung
- Europäischer Heimtierausweis ist mitzuführen
- Spezielle Bedingungen sind einzuhalten
Alle Tiere sind zwingend gegen Tollwut zu impfen – sie dürfen die Grenze erst nach einer Frist von 21 Tagen ab der Impfung passieren, um die Wirksamkeit der Impfung zu gewährleisten. Das zu impfende Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein, damit es geimpft werden kann. Welpen und Kätzchen, die jünger sind als 12 Wochen und nicht gegen Tollwut geimpft sind und solche, die zwischen 12 und 16 Wochen alt sind, nachdem sie geimpft wurden, dürfen nach Luxemburg mit einer speziellen und durch den Besitzer (Züchter/die Person, die für das Tier vor der Einreise nach Luxemburg verantwortlich ist) unterschriebene Bescheinigung einreisen (siehe Anhang I der V. 577/2013 auf Französisch und auf Deutsch).
Den aktuell geltenden Informationen zufolge dürfen Tiere, die jünger als 15 Wochen sind (12 Wochen + 21 Tage Wartezeit ab der Tollwutimpfung), nicht in folgende Nachbarländer eingeführt werden: Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande.