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Begleitetes fahren

Veröffentlicht am 12/03/2024

Begleitetes fahren

Als am 1. Juli 1995 das begleitete Fahren in Luxemburg eingeführt wurde, sollte es dazu beitragen, die Unsicherheit zu reduzieren, insbesondere die, welche von jungen Autofahrern verursacht wird. Seitdem hat sich an dieser Zielsetzung nichts geändert, auch wenn sich das begleitete Fahren, wie schon vor über 20 Jahren, nicht ausschließlich an Jugendliche richtet.

usätzlich zum Unterricht in der Fahrschule bietet das begleitete Fahren dem Fahrschüler die Möglichkeit, seine Fahrfähigkeiten zu vertiefen, indem er ein Fahrzeug in Begleitung einer Privatperson führt und so sein Verantwortungsbewusstsein schärft. Die Begleitperson spielt eine extrem wichtige pädagogische Rolle, da sie dem Jugendlichen Fahrtipps gibt und ihm in unklaren oder sogar gefährlichen Situationen, die der Jugendliche andernfalls wahrscheinlich nicht intuitiv hätte meistern können, erklärt, wie er sich zu verhalten hat. In erster Linie soll die Begleitperson einen defensiven Fahrstil verfolgen, bei dem etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer oder unerwartete Situationen antizipiert werden. Der Erfolg beim begleiteten Fahren hängt also größtenteils vom Verhalten der Begleitperson ab.

Wenn sich ein Jugendlicher für das begleitete Fahren entscheidet, darf er bereits mit 17 Jahren mit dem Fahrschulunterricht beginnen. Im Vergleich dazu müssen Jugendliche, die sich für den klassischen Führerschein entscheiden, weitere sechs Monate warten, bevor sie mit dem Unterricht starten dürfen. Der Schüler muss die theoretische Prüfung bestanden und zwölf Fahrstunden der Fahrschule von je einer Stunde absolviert haben. Das Fahrzeug, das beim begleiteten Fahren eingesetzt wird, muss der Führerscheinklasse B entsprechen und zudem speziell versichert sein (der Fahrer hat schließlich noch keinen Führerschein), was der Versicherer jedoch kostenfrei vornimmt. Am Heck des Fahrzeugs ist ein spezielles Zeichen (20 x 13 cm) mit einem weißen „L“ auf rotem Untergrund anzubringen. Was die Begleitperson anbelangt, so kann dies ein beliebiger Erwachsener sein (nicht zwingend ein Verwandter des Führerscheinanwärters), sofern er seit mindestens sechs Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist und in der Vergangenheit nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilt wurde. Eine weitere Bedingung: Der Begleitperson wurde innerhalb der letzten fünf Jahre die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Zu guter Letzt muss sie zwei Fahrstunden in Begleitung des Fahrlehrers beiwohnen. Rechtlich gesehen gilt im Übrigen ausschließlich die Begleitperson als Fahrer, die auch zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen muss. Das begleitete Fahren ist nur innerhalb Luxemburgs erlaubt und nicht in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr. Während der Fahrten darf die Begleitperson keine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,2 g pro Liter Blut aufweisen.

Dem begleiteten Fahren sind altersmäßig nach oben keinerlei Grenzen gesetzt. Für ältere Personen, die sich erst spät dazu entschließen, den Führerschein zu machen, könnte das begleitete Fahren ein interessantes Hilfsmittel sein. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass diese Personen im Vergleich zu jungen Führerscheinanwärtern sehr viel mehr Fahrstunden benötigen, was oftmals immense Kosten verursacht. Das begleitete Fahren mit einer Privatperson könnte ihnen helfen, sich darüber keine Sorgen machen zu müssen.