Der internationale Führerschein

Der luxemburgische Führerschein wird in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anerkannt. Außerhalb des EWR fordern einige Länder, dass zusätzlich zum jeweiligen Führerschein ein internationaler Führerschein mitgeführt wird, der eigentlich eine
beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ist.
Der ACL ist befugt, den internationalen Führerschein unverzüglich an jede Person auszustellen, die die folgenden beiden Bedingungen erfüllt:
- Die Person ist Inhaber eines Führerscheins, der in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (*) ausgestellt wurde
- Die Person hat ihren Wohnsitz in Luxemburg
Die Gebühren für das Ausstellen des internationalen Führerscheins belaufen sich auf 16 € für ACL-Mitglieder (30 € für Nicht-Mitglieder).
Im Hinblick auf die Ausstellung des internationalen Führerscheins muss sich der Antragsteller in einem unserer Büros in Bertrange oder Ingeldorf präsentieren, ausgestattet mit:
- einem gültigen Führerschein der in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums (*) ausgestellt wurde, oder eine aktuelle beglaubigte Kopie des Originals
- eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), ausgestellt von der örtlichen Gemeindeverwaltung, die Ihren Wohnsitz in Luxemburg bescheinigt
- ein aktuelles Passbild
Die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins hängt von der des nationalen Führerscheins ab, überschreitet jedoch in keinem Fall 3 Jahre (1 Jahr für Japan).
Weitere Informationen finden Sie unter
www.internationaldrivingpermit.org.
(*) Es handelt sich um die Mitgliedstaaten der Europäischen Union + Island, Liechtenstein und Norwegen.