Die Beförderung von Kindern im Auto wirft nach wie vor eine Menge Fragen seitens der Eltern auf: Kann man ein Baby auf dem Vordersitz befördern? Müssen die hinten sitzenden Kinder angeschnallt werden? Eignen sich alle Autokindersitze gleichermaßen? Kann man eine Sitzerhöhung verwenden? Die Anrufe, die der ACL regelmäßig zu diesem Thema entgegennimmt, zeigen, dass viele Leute völlig überholte Informationen im Kopf haben.
Nachfolgend werden die aktuell wichtigsten geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beförderung von Kindern im Auto aufgelistet:
* Als spezielle Rückhaltesysteme gelten Autokindersitze oder Sitzerhöhungen – vorausgesetzt, sie entsprechen dem Gewicht des Kindes und sind zugelassen. Das heißt, sie müssen mit einem der folgenden Prüfsigel versehen sein: ECE-R44 (ECE-R44/03, ECE-R44/04 oder R129 – auch als „i-Size“ bezeichnet)
** Es gibt zwei Ausnahmen, in denen diese Kinder ohne spezielles Rückhaltesystem befördert werden dürfen, aber mindestens mit dem Beckengurt des Sicherheitsgurtes anzuschnallen sind:
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