Mit dem ACL können Sie Ihre Begeisterung für historische Fahrzeuge voll ausleben
Willkommen an alle, die sich für Autos und Geschichte interessieren! Historische Fahrzeuge, oft auch als klassische Fahrzeuge, Oldtimer oder Sammlerstücke bezeichnet, sind technische Juwelen, die die Jahrzehnte überdauert haben. Diese Fahrzeuge sind nicht nur Transportmittel, sondern auch lebende Zeugen der technologischen Entwicklung, des Designs und der kulturellen Trends ihrer Zeit.
Diese Fahrzeuge zu besitzen, zu restaurieren oder einfach nur zu bewundern, bedeutet, das Erbe und die Innovation zu feiern, die die Geschichte des Automobils geprägt haben. Sie stehen für eine vergangene Epoche und spiegeln die Bestrebungen, den Stil und den Einfallsreichtum ihrer Schöpfer wider. Begleiten Sie uns auf unserer Entdeckungsreise durch die faszinierende Welt der historischen Fahrzeuge, in der jedes Modell eine einzigartige Geschichte erzählt, eine Reise durch die Zeit und die Geschichte des Automobils.
Der ACL vertritt die besonderen Interessen der Liebhaber klassischer und historischer Fahrzeuge gegenüber Behörden, Gesetzgebern und Institutionen und trägt zur Erhaltung und Förderung dieses technischen Erbes bei.
Dienstleistungen, um Ihre Leidenschaft voll auszuleben
Das vielfältige Spektrum an Kompetenzen reicht von technischer Unterstützung, Rechtsberatung, Veranstaltungen und Ausflügen bis hin zur Partnerschaft mit der SNCT für die technische Kontrolle von Oldtimern..
ACL Classic Tour
Für wen?
Die ACL Classic Tour richtet sich an Liebhaber von Oldtimern, die bereit sind, eine Fahrt auf den malerischen Straßen Luxemburgs zu genießen. Es ist auch eine Gelegenheit, andere schöne Maschinen zu bewundern und sich mit anderen Oldtimer-Liebhabern auszutauschen.
Wann?
Donnerstag, 9. Mai 2024 von 7.30 bis 21.30 Uhr.
Wo?
Start in Bertrange
Broschüre ACL Classic 2024
Entdecken Sie die neueste Ausgabe unserer jährlichen Broschüre über historische Fahrzeuge.
Broschüre ansehen (FR)Retrobewertung und der Status "Historisches Fahrzeug".
Dieser Service richtet sich an Besitzer von Fahrzeugen, die älter als 20 Jahre sind. Die Neubewertung umfasst nicht nur den Oldtimer-Test, der Sie über den Zustand des Fahrzeugs informiert, sondern auch eine Analyse durch einen Experten, der Ihnen eine Schätzung des Fahrzeugwerts geben kann.
Wenn Ihr Fahrzeug 30 Jahre alt ist und Sie den Status „historisches Fahrzeug“ beantragen möchten, bereitet die ACL auch ein Dossier vor, das es uns ermöglicht, diesen Status bei der SNCA für Sie zu beantragen. Dieses Dossier, das in Zusammenarbeit mit der SNCA erstellt wurde, wird das Verfahren erleichtern.
Füllen Sie bitte das Informationsblatt für ein Gutachten zur Einstufung eines historischen Fahrzeugs vollständig aus und senden Sie es an das ACL Diagnostic Center per E-Mail an dc1@acl.lu, gegebenenfalls mit einer Fotokopie des Fahrzeugscheins.
Buchen Sie Ihren TestSchulungen
Der ACL bietet das ganze Jahr über Schulungskurse an, die Ihnen helfen, Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu verbessern.
Diese Kurse richten sich insbesondere an:
- Motorradfahrer zur Verbesserung ihrer Fahrkünste
- Liebhaber von historischen Fahrzeugen
- Personen, die mehr über elektrifizierte Fahrzeuge wissen möchten
- Flottenmanager
Spezielle Betreuung für historische Fahrzeuge
Der ACL hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen eine besondere Unterstützung für Clubmitglieder ausgearbeitet, die ein historisches Fahrzeug besitzen, das mindestens 20 Jahre alt ist und entweder zur Kategorie der Personenwagen (zulässige Höchstmasse nicht über 3,5 Tonnen) oder zur Kategorie der Motorräder gehört.
Weitere InformationenSteuer auf historische Fahrzeuge
Historische Autos, die seit dem 1. Januar 1950 erstmals zugelassen wurden und deren Erstzulassung mehr als 25 Jahre zurückliegt, unterliegen einer jährlichen Pauschalsteuer von 25 Euro; Fahrzeuge, die vor 1950 erstmals zugelassen wurden, sind von der Steuer befreit.
Für Motorräder, die diese Kriterien erfüllen, beträgt die jährliche Pauschalsteuer 15 Euro.
Artikel 53 des Gesetzes vom 22. September 2006 besagt, dass das Fahrzeug auf Antrag der Zoll- und Akzisenverwaltung stillgelegt oder beschlagnahmt werden kann, wenn die Steuer nicht gezahlt wird.
Darüber hinaus heißt es in Artikel 54:
„Die Organisationen für die technische Kontrolle von Straßenfahrzeugen (SNCT) verweigern den Zugang zur regelmäßigen technischen Kontrolle für gültig registrierte Fahrzeuge, wenn die Frist für die Zahlung der Gebühr mehr als 60 Tage überschritten ist.“
Alle Einzelheiten des Gesetzes finden Sie unter: www.legilux.public.lu/.