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Gebührenmarke

Im Rahmen verschiedener Verfahren, die bei der SNCA durchgeführt werden, wird von Ihnen eine Kanzleimarke verlangt, deren Wert variieren kann.

Vier Möglichkeiten, die Kanzleimarke zu kaufen

  • Bei ACL, ohne Bearbeitungsgebühren für Mitglieder des Clubs
  • Bei den zuständigen Ämtern der Administration de l’Enregistrement et des Domaines.
  • Indem Sie die Gebühr per Überweisung auf das Konto bei der BCEE (BCEELULL) LU76 0019 5955 4404 7000 (Bureau de Diekirch – Recette/droits de timbre) zahlen. Achten Sie darauf, dass Sie den Vor- und Nachnamen des Betroffenen und den ausdrücklichen Grund für die Überweisung angeben – bei der Zulassung von Fahrzeugen müssen auf dem Überweisungsauszug unbedingt das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs angegeben werden. Der Ausdruck des Überweisungsauszugs gilt als Beweis: Es werden keine materiellen Briefmarken verschickt
  • Bei der Zulassungsstelle der SNCA. In diesem Fall müssen Sie mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 3 € rechnen

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