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Österreich und die Schweiz: Vignetten für 2025

Veröffentlicht am 01/12/2024, geändert am 29/11/2024

Die Vignetten sind in den ACL-Shops erhältlich

Planen Sie eine Reise nach Österreich oder in die Schweiz? Denken Sie daran, eine Vignette zu kaufen, damit Sie ungehindert und ohne Einschränkungen fahren können.

In Österreich wird auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette erhoben. Darüber hinaus wird auf einigen Streckenabschnitten eine zusätzliche Mautgebühr erhoben.

Die Klebevignette ist bei ACL erhältlich und es gibt drei verschiedene Gültigkeitszeitsdauern:

  • 10 Tage: 11,50 € (Auto), 4,60 € (Motorrad)
  • 2 Monate: 28,90 € (Auto), 11,50 € (Motorrad)
  • 1 Jahr: 96,40 € (Auto)

Hinweis: Für Nicht-Mitglieder fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 2,50 € (inkl. MwSt.) pro Vignette an. Die Vignetten für das nächste Jahr sind ab dem 1. Dezember erhältlich.

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Es ist zu beachten, dass einige Autobahnabschnitte sowohl von der Vignette als auch von der Maut befreit sind. Zum Beispiel in Tirol der Abschnitt A12, Inntalautobahn (vom Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd), sowie in Vorarlberg die A14 (vom Grenzübergang bis Diepoldsau-Hohenems).

Die digitale Vignette ist an die Zulassungsnummer des Fahrzeugs gebunden und kann online gekauft werden. Wenn Sie als Verbraucher online kaufen, sind die folgenden Produkte erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig:

  • 2-Monats-Vignette
  • Jahresvignette

Sie können die folgenden Produkte ab dem 01.12.2024 zur sofortigen Nutzung kaufen:

  • Vignette 1 Tag
  • Vignette 10 Tage

 

Vignetten und Mautgebühren in der Schweiz

Alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, einschließlich Motorräder, müssen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit einer Klebevignette ausgestattet sein. Außerdem gibt es Mautgebühren für Autozüge und Tunnel. Die Vignette ist in den ACL-Büros in Bartringen und Ingeldorf sowie an den Grenzübergängen erhältlich.

Der Preis beträgt derzeit 44,00 € (inkl. MwSt.).

Hinweis: Nicht-Mitglieder müssen eine zusätzliche Gebühr von 2,50 € (inkl. MwSt.) pro Vignette entrichten.

Die Vignette ist während des aufgedruckten Jahres sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres gültig, d.h. insgesamt 14 Monate.

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