Die Beförderung von Kindern im Auto
Der sichere Transport von Kindern im Auto wirft bei Eltern immer viele Fragen auf: Können Babys auf dem Vordersitz transportiert werden? Müssen andere Kinder, die auf dem Rücksitz sitzen, angeschnallt werden? Sind alle Kindersitze geeignet? Kann eine Sitzerhöhung verwendet werden? Die Telefonanrufe, die der ACL regelmäßig zu diesem Thema erhält, zeigen, dass viele Menschen noch Informationen im Gedächtnis haben, die längst weitgehend veraltet sind.
Wichtige Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung
Hier sind die wichtigsten Bestimmungen der derzeit gültigen Straßenverkehrsordnung, die den vorschriftsmäßigen Transport von Kindern im Auto betreffen:
- Kinder unter drei Jahren müssen immer in einem geeigneten und in einer zugelassenen Norm genehmigten Kindersitz sitzen, auch wenn sie auf einem Rücksitz befördert werden. Diese Kinder müssen immer den Sicherheitsgurt anlegen oder, wenn dies nicht möglich ist, zumindest den Beckengurt verwenden.
- Kinder, die unter 18 Jahre alt und weniger als 150 cm groß sind, aber mehr als 36 kg wiegen, dürfen auf einem Rücksitz befördert werden, ohne in einem Kindersitz zu sitzen. Diese Kinder müssen jedoch den Sicherheitsgurt oder ggf. nur den Beckengurt anlegen.
- Auf gelegentlichen Kurzstrecken dürfen Kinder zwischen 3 und unter 18 Jahren, die kleiner als 150 cm sind , ohne Kindersitz auf dem Rücksitz befördert werden, jedoch nur in einem Fahrzeug, in dem nicht mehr als 5 Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Selbstverständlich müssen diese Kinder trotzdem den Sicherheitsgurt oder gegebenenfalls nur den Beckengurt anlegen.
- Jedes Kind wird unabhängig von seiner Größe oder seinem Alter als vollwertiger Sitzplatz in einem Fahrzeug betrachtet. Daher gilt: ein Kind = ein ganzer Sitzplatz.
- Wenn ein Kind nur mit dem Beckengurt auf dem Rücksitz angeschnallt ist, muss der Sitz vor dem Kind nach vorne verschoben werden, um zu verhindern, dass der Kopf des Kindes bei einem Aufprall gegen die Rückenlehne des Vordersitzes stößt.
- Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung einer gegen die Fahrtrichtung gerichteten Rückhalteeinrichtung (Maxi-Cosi-Sitz) auf Plätzen mit Frontairbag verboten, es sei denn, dieser ist deaktiviert.
- Die Beförderung eines Kindes in einem Fahrzeug auf nicht vorschriftsmäßige Weise führt zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 145 € und zum Verlust von 2 Punkten auf dem Führerschein.
Bei Fahrten ins Ausland gelten grundsätzlich die Vorschriften des Landes, das durchquert oder besucht wird.
Zusammenfassend
Alter/Größe | Vorne im Auto | Hinten im Auto |
Weniger als 3 Jahre | Genehmigte spezielle Rückhalteeinrichtung* | Genehmigte spezielle Rückhalteeinrichtung* |
Von 3 bis unter 18 Jahren und weniger als 150 cm | Genehmigte spezielle Rückhalteeinrichtung* | Genehmigte spezielle Rückhalteeinrichtung*/** |
Von 3 bis unter 18 Jahren und mehr als 150 cm | Sicherheitsgurt | Sicherheitsgurt |
Ab 18 Jahren | Sicherheitsgurt | Sicherheitsgurt |
* Ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung sind solche speziellen Rückhalteeinrichtungen, sofern sie dem Gewicht des Kindes entsprechen und zugelassen sind, d. h. das ECE-R44-Zeichen tragen (ECE-R44/03, ECE-R44/04 oder R129 (auch „i-Size“ genannt)).
** In zwei Ausnahmefällen dürfen diese Kinder ohne spezielle Rückhalteeinrichtung, aber unter Verwendung des Sicherheitsgurts, dessen Beckengurt allein verwendet werden kann, befördert werden:
- Gelegentliche Kurzstreckenbeförderung und wenn keine genehmigte spezielle Rückhalteeinrichtung vorhanden ist und in einem Personenwagen, in dem nicht mehr als 5 Plätze in der Zulassungskarte eingetragen sind.
- Beförderung eines dritten Kindes, wenn aufgrund von Platzmangel der Einbau einer dritten genehmigten speziellen Rückhalteeinrichtung nicht möglich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei ACL unter der Nummer 45 00 45 oder acl@acl.lu.